In gleich mehreren Ermittlungsverfahren muss sich ein 21-jähriger Wormser wegen seinem gestrigen Drogenkonsum nun verantworten. Gegen 14:25 Uhr erhielt die Wormser Polizei den Hinweis über einen auf dem Dach liegenden PKW auf einem parallel zur A61 verlaufenden Acker im Bereich des Rastplatzes Kurzgewann. Vor Ort war von dem Fahrer oder weiteren möglichen Insassen jedoch keine Spur.
Im Innenraum fanden die Beamten einen Joint, womit eine mögliche Drogenbeeinflussung als Unfallursache in Betracht kam. Nach erster Einschätzung befuhr der zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Fahrzeugführer den parallel zur A61 verlaufenden Landwirtschaftsweg in Richtung Süden. Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und kam nach links vom befestigten Weg ab.
Noch während den laufenden Ermittlungen meldete sich der 21-jährige Wormser telefonisch und gab sich als Unfallverursacher zu erkennen. Daran anschließend fuhr er mit einem anderen PKW zur Polizeiinspektion Worms. Nach eigenen Angaben habe der 21-Jährige aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle verloren. Zudem gestand er den Konsum eines Joints vor dem Verkehrsunfall.
Aus diesem Grund wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Weil der PKW nicht zugelassen war, wurden darüber hinaus Verfahren wegen Verstößen gegen das Kraftfahrsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet. Abschließend muss sich der 21-Jährige in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen seiner Fahrt zur Polizeiinspektion Worms ebenfalls unter Drogeneinfluss verantworten.
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